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Willkommen auf der neugestalteten Webseite der AUSTROMED !
Wenn Sie diese Zeilen lesen, befinden Sie sich auf unserer neuen home-page und sind wie gewohnt unter www.austromed.org eingestiegen. WIr haben uns nach Anregung professioneller Partner bemüht - neben dem modifizierten lay-out - auch in der Navigation einiges zu vereinfachen und für Sie übersichttlicher zu gestalten.
Mitglieder können in den ihnen vorbehaltenen Bereich wie gewohnt (mit ihrem Account und Passwort) einsteigen. Es könnte allerdings durch die Umstellung bedingt, der Fall eintreten, dass gerade Ihr account modifiziert werden musste. In diesem Fall bitten wir Sie, sofort mit unserer Frau Födinger in Kontakt zu treten (+43 1 877 70 12 DW 11) und die geänderten Daten zu erfragen. Damit haben Sie wie bisher auch die Möglichkeit, die Daten Ihres Unternehmens zu warten (Änderungen, Ergänzungen, neue Logos etc.). Sollten Sie die Notwendigkeit sehen, dass weitere Mitarbeiter Ihres Unternehmens Zugriff auf den internen Bereich benötigen, bitten wir ebenfalls um Information und werden uns bemühen, dies unverzüglich zu gewährleisten.
"Das Bessere ist der Feind des Guten" lautet ein alter Spruch. In diesem Sinn bitten wir auch um Ihre Rückmeldungen, Ihr feed-back, was Ihnen gefällt oder wo Sie noch Verbesserungspotenzial sehen. Wir können nicht versprechen, alles und jedes sofort umzusetzen, aber seien Sie versichert, dass wir Ihre Anregungen ernst nehmen.
In diesem Sinne hoffen wir, dass die neugestaltete home page wie bisher viele Informationen für Sie bereit hält, die Sie in Ihrer erfolgreichen Geschäftstätigkeit unterstützen können.
Ihr
W. Gross |
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Bundesvergaberecht: Neue Schwellenwertverordnung
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Verordnung vom 30.11.2009 Nr. 1177/2009 die Schwellenwerte für Auftragsvergaben gesenkt. Die neuen Schwellenwerte gelten ab 1.1.2010 und sind daher in Ausschreibungen, die nach dem 31.12.2009 eingeleitet werden, zu berücksichtigen.
Die mit der Verordnung der Europäischen Kommission herabgesetzten Schwellenwerte konnten bei der Beschlussfassung der BVergG-Novelle 2009 durch den Nationalrat am 10.12.2009 nicht mehr berücksichtigt werden. Die neuen EU-Schwellenwerte sind – entgegen dem bereits bei seiner Erlassung insofern veralteten Gesetzestext – unmittelbar wirksam.
Die neuen Schwellenwerte betragen
für Vergaben von Bauaufträgen EUR 4.845.000,-- (bisher 5.150.000,--);
für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen EUR 193.000,-- (bisher 206.000,--);
für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von in Anhang V zum BVergG genannten Auftraggebern vergeben werden, EUR 125.000,-- (bisher 133.000,--).
Für Sektorenauftraggeber betragen die neuen Schwellenwerte
für Vergaben von Bauaufträgen EUR 4.845.000,-- (bisher 5.150.000,--);
für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen EUR 387.000,-- (bisher 412.000,--);
Der Schwellenwert für Direktvergaben, der bis 31.12.2010 auf EUR 100.000,-- angehoben wurde, bleibt weiterhin unverändert bestehen.
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