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AustromedGeschäftsführerwechsel bei AUSTROMED

Medizinprodukte sind unverzichtbar für das Leben, sind sie doch in fast alle diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Leistungen involviert. Die Palette umfasst etwa 10.000 Produktfamilien und über 400.000 verschiedene Artikel. Um diesen Beitrag sichtbar zu machen, steht die AUSTROMED als die österreichische Interessensvertretung für alle Unternehmen,die in der Produktion, der Aufbereitung und dem Handel von Medizinprodukten in Österreich tätig sind, als Partner ihrer Mitglieder zur Verfügung. Aktuelle und zukunftsorientierte Themen werden im Dialog mit den Mitgliedern und den Vertretern aus allen Sektoren des Gesundheitswesens diskutiert und gemeinsame an Lösungen gearbeitet.

Diese Anforderungen in wirtschaftlich angespannten Zeiten bestmöglich und zur Zufriedenheit aller beteiligten Partner zu erfüllen ist eine große Herausforderung. Seit 1. Juli stelle ich mich als neuer Geschäftsführer der AUSTROMED dieser Aufgabe und freue mich, gemeinsam mit Herstellern, Händlern
und Anwendern der Medizinproduktebranche den bisher erfolgreich eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu gehen.

Als wesentliche Eckpunkte der neuen Geschäftsführungsarbeit habe ich mir zum Ziel gesetzt, den Mitgliederservice weiter auszubauen und – wie es sich für eine starke Interessensvertretung gehört – die Position gegenüber nationalen Behörden aber auch auf EU-Ebene zu festigen. Dazu ist es auch wichtig, den Bekanntheitsgrad der AUSTROMED kontinuierlich auszubauen und die Präsenz in der Öffentlichkeit durch aktive Kommunikationsarbeit zu erhöhen.

Abschließend möchte ich es nicht versäumen, mich an dieser Stelle im Namen aller Mitglieder bei Mag. Wolfgang Gross für sein unermüdliches Engagement zu bedanken. Er hat in den letzten Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Leistungen der Medizinprodukteunternehmen sichtbar zu machen und ihren Stellenwert im Gesundheitswesen deutlich zu erhöhen!

Ihr
Philipp Lindinger
Geschäftsführer AUSTROMED
 
Bundesvergaberecht: Neue Schwellenwertverordnung

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Verordnung vom 30.11.2009 Nr. 1177/2009 die Schwellenwerte für Auftragsvergaben gesenkt. Die neuen Schwellenwerte gelten ab 1.1.2010 und sind daher in Ausschreibungen, die nach dem 31.12.2009 eingeleitet werden, zu berücksichtigen.

Die mit der Verordnung der Europäischen Kommission herabgesetzten Schwellenwerte konnten bei der Beschlussfassung der BVergG-Novelle 2009 durch den Nationalrat am 10.12.2009 nicht mehr berücksichtigt werden. Die neuen EU-Schwellenwerte sind – entgegen dem bereits bei seiner Erlassung insofern veralteten Gesetzestext – unmittelbar wirksam.

Die neuen Schwellenwerte betragen

für Vergaben von Bauaufträgen EUR 4.845.000,-- (bisher 5.150.000,--);
für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen EUR 193.000,-- (bisher 206.000,--);
für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von in Anhang V zum BVergG genannten Auftraggebern vergeben werden, EUR 125.000,-- (bisher 133.000,--).

Für Sektorenauftraggeber betragen die neuen Schwellenwerte

für Vergaben von Bauaufträgen EUR 4.845.000,-- (bisher 5.150.000,--);
für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen EUR 387.000,-- (bisher 412.000,--);

Der Schwellenwert für Direktvergaben, der bis 31.12.2010 auf EUR 100.000,-- angehoben wurde, bleibt weiterhin unverändert bestehen.

 
 
 
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