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AUSTROMED in Alpbach
Mit der Präsentation der Vorschläge zu zentralen Fragen des Gesundheitssystems endeten die Alpbacher Gesundheitsgespräche am 22.8.2011, welche auch heuer wieder von AUSTROMED gesponsert wurden. Von den insgesamt vier Arbeitskreisen (Gesunde Kinder, Chronische Krankheiten, Langzeitpflege, Patientenrechte) wurden am Samstag, 20.8. nachmittags 18 Vorschläge zur Reformierung des Gesundheitssystems erarbeitet, die nach einem Gesamtvoting am Sonntag, 21.8. durch das Plenum priorisiert und tags darauf Spitzenvertretern der österreichischen Gesundheitspolitik in zwei aufeinanderfolgenden Podien präsentiert wurde.
Damit alle Bereiche der Arbeitskreise einfließen konnten, wurde aus den ursprünglich acht nunmehr neun Top-Veränderungsvorschläge:
- EIN Budget für Gesundheitswesen und Langzeitpflege
- Investition in Prävention & Früherkennung im Bereich Diabetes
- Pflege: Solidarische, nachhaltige Finanzierung klären
- Kinder/Jugendgesundheit: Ganzheitliche, präventive Programme („Frühe Hilfen“)
- Nationale Anstrengung zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz (3-Säulen-Modell: Bildung, Versicherte, Gesundheitsberufe)
- Verschärfung des österreichischen Rauchergesetzes (EU-Benchmark)
- Systematische Datenbasis für Kinder-/Jugendgesundheit
- Delegation der Entscheidungen bezüglich Leistung, Qualität und Patienteninformation durch Plattform
- Erstellung eines Programms zur Aus-, Weiter- und Bewusstseinsbildung im Bereich Demenz für Patienten, Angehörige, Betreuende und alle betroffenen Berufsgruppen
Alle 18 Veränderungsvorschläge finden Sie auf der Homepage des Europäischen Forums Alpbach unter folgendem Link: Gesamtvoting Alpbach
In der kommenden Ausgabe Nr. 4/2011 unseres Branchenmediums „Das Medizinprodukt“, das Mitte September erscheinen wird, wird ausführlich über die Gesundheitsgespräche berichtet. So findet sich dort auch ein Resümee von Herrn Mag. Philipp Lindinger, Geschäftsführer von AUSTROMED. |
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Glauben reicht nicht...
... sondern ganz genau wissen will es die Wiener Gesundheitsstadträtin Mag.a Sonja Wehsely, wenn es um die Zukunft der Wiener Spitäler geht. Sie fordert Zahlen und Fakten und erläuterte im Rahmen ihres Keynote-Vortrages bei der AUSTROMED Hauptversammlung ihre Pläne und Visionen für die Gesundheitspolitik der nächsten Jahre. |
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Safe, smart and sustainable ...
... unter diesem Titel wurde kürzlich die Revision der EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte als zentrales Thema des dritten jährlichen MedTech Forums in Brüssel diskutiert, das auch für die AUSTROMED einen wesentlichen Treffpunkt zur Intensivierung der europäischen und internationalen Kontakte bot. Das MedTech Forum 2010 ist der größte europäische Treffpunkt, an dem sich über 350 führende Vertreter der Industrie, der Politik und der Wissenschaft treffen, um aktuelle Themen auf EU-Ebene zu diskutieren.
Aus der Perspektive des Patienten, der Europäischen Kommission, der FDA und der Mitgliedstaaten konzentrierte sich die politische Debatte darauf, ob die neuen Regelungen die EU in die Vorreiterrolle im Hinblick auf patientenorientiertes Denken und auf die intelligente Verwendung von Steuergeldern versetzen kann.
Eucomed, der europäische Dachverband der Medizinprodukteindustrie, stellte einmal mehr die Notwendigkeit zur Anpassung und Verbesserung der EU-Gesetzgebung in den Mittelpunkt, um den Zugang zur sicheren, die Lebensqualität verbessernden medizinischen Versorgung der Patienten und Verbraucher bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Bemühungen der Industrie um Forschung und Innovation zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, ist Eucomed fest davon überzeugt, dass das derzeitige „notified body based system“ zwar Verbesserungen in der Umsetzung, jedoch keine grundlegende Überarbeitung erfordert. Die Regelung der Zertifizierung mit CE-Kennzeichnung hat Patienten und Verbrauchern in Europa den weltweit schnellsten Zugang zu den innovativsten Medizinprodukten mit den höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards ermöglicht.
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AUSTROMED Herbstveranstaltung 2010:
"Was haben ein Herzschrittmacher und Coca Cola gemeinsam?"
Rund 60 Vertreter aus der Industrie und dem Gesundheitswesen konnten sich im Rahmen der AUSTROMED-Herbstveranstaltung am 19. Oktober 2010 im Palais Eschenbach in WIen darüber informieren, welche Veränderungen im Bereich der Produktkennzeichnung zu erwarten sind und welche Strategien sich bereits bewährt haben, um für die kommenden Herausforderungen gerüstet zu sein.
Unique Device Identification (UDI), die Auszeichnung auf Produktebene, trägt durch einfache, rasche und eindeutige Identifizierung erheblich zur Sicherheit bei und eröffnet Sparpotenziale – zwei Argumente, die den Strichcode für das Gesundheitswesen besonders attraktiv machen.
„Die UDI ist keine Frage von ob, sondern nur mehr von wann und wie“, ist auch Dr. Ulrike Kreysa vom GS1 Global Office für Gesundheitswesen sicher. In den USA steht eine diesbezügliche Gesetzgebung bereits kurz vor dem Abschluss und auch EU-Behörden sind aktiv in Richtung einer Umsetzung von einschlägigen Vorschriften aktiv.
Unter UDI wird konkret ein standardisiertes System verstanden, mit dessen Hilfe Medizinprodukte eindeutig mit einer Produktnummer zu identifizieren sind. Ziel ist es, jedes Medizinprodukt genauso sicher eindeutig identifizieren zu können wie heute bereits eine Coca Cola - Dose. |
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Bundesvergaberecht: Neue Schwellenwertverordnung
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Verordnung vom 30.11.2009 Nr. 1177/2009 die Schwellenwerte für Auftragsvergaben gesenkt. Die neuen Schwellenwerte gelten ab 1.1.2010 und sind daher in Ausschreibungen, die nach dem 31.12.2009 eingeleitet werden, zu berücksichtigen.
Die mit der Verordnung der Europäischen Kommission herabgesetzten Schwellenwerte konnten bei der Beschlussfassung der BVergG-Novelle 2009 durch den Nationalrat am 10.12.2009 nicht mehr berücksichtigt werden. Die neuen EU-Schwellenwerte sind – entgegen dem bereits bei seiner Erlassung insofern veralteten Gesetzestext – unmittelbar wirksam.
Die neuen Schwellenwerte betragen
für Vergaben von Bauaufträgen EUR 4.845.000,-- (bisher 5.150.000,--);
für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen EUR 193.000,-- (bisher 206.000,--);
für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von in Anhang V zum BVergG genannten Auftraggebern vergeben werden, EUR 125.000,-- (bisher 133.000,--).
Für Sektorenauftraggeber betragen die neuen Schwellenwerte
für Vergaben von Bauaufträgen EUR 4.845.000,-- (bisher 5.150.000,--);
für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen EUR 387.000,-- (bisher 412.000,--);
Der Schwellenwert für Direktvergaben, der bis 31.12.2010 auf EUR 100.000,-- angehoben wurde, bleibt weiterhin unverändert bestehen.
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